Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 17. August 2026 · Software as a Service (B2B)
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und B2B-Ausrichtung
(1) Anbieter von innBuild ist innData Kommunikationssysteme, Inhaber Martin Rieder, Obere Hofmark 8, 84543 Winhöring, Deutschland (nachfolgend „Anbieter“).
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über die entgeltliche Nutzung der webbasierten Software innBuild einschließlich der vereinbarten Zusatzleistungen.
(3) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
(4) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsgegenstand
(1) innBuild ist eine webbasierte Baustellenverwaltungssoftware. Der Anbieter stellt dem Kunden für die Vertragslaufzeit den Zugang zur jeweils vereinbarten Leistungsstufe zur Verfügung.
(2) Maßgeblich für den konkreten Leistungsumfang sind das bei Vertragsschluss gewählte Paket, die Bestellbestätigung und die auf der Website zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses als verfügbar ausgewiesenen Funktionen. Insbesondere können je nach aktuellem Funktionsstand Projektverwaltung, Bautages- und Regieberichte, Mängelmanagement, Planverwaltung, Zeiterfassung, Personaleinteilung, Geräteverwaltung, Dokumentenverwaltung, Nachunternehmerverwaltung und Offline-Funktionen umfasst sein.
(3) Funktionen, die als „in Vorbereitung“, „geplant“, „Vorschau“, „Beta“ oder vergleichbar gekennzeichnet sind, sind nicht geschuldet, solange sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.
(4) Individuelle Zusatzleistungen, Schnittstellen, Migrationen, Schulungen, besondere Service-Level oder ein Betrieb auf dedizierter Hardware bedürfen einer gesonderten Vereinbarung, soweit sie nicht bereits ausdrücklich im gewählten Paket enthalten sind.
§ 3 Vertragsschluss und Bereitstellung
(1) Die Darstellung von Leistungen und Preisen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Mit dem Absenden des Bestellformulars gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.
(2) Der Vertrag kommt durch eine ausdrückliche Auftragsbestätigung des Anbieters in Textform oder durch Bereitstellung des Zugangs zustande. Eine automatisch versandte Eingangsbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung und stellt für sich genommen noch keine Vertragsannahme dar.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Bestellung vor Annahme auf Plausibilität, Unternehmereigenschaft und technische Umsetzbarkeit zu prüfen.
(4) Die Bereitstellung erfolgt in der Regel am nächsten Werktag nach Annahme der Bestellung und Vorliegen aller für die Einrichtung erforderlichen Angaben. Diese Zeitangabe ist keine garantierte Leistungsfrist, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
§ 4 Nutzungsrecht und Zugang
(1) Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Recht, innBuild im vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen.
(2) Jeder Benutzerzugang ist einer natürlichen Person zuzuordnen. Sammelkonten oder die Weitergabe persönlicher Zugangsdaten an nicht berechtigte Dritte sind unzulässig.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und den Anbieter unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für einen unbefugten Zugriff bestehen.
(4) Gesetzlich zwingende Rechte, insbesondere nach §§ 69d und 69e UrhG, bleiben unberührt. Im Übrigen sind Vervielfältigung, Weitervermietung, Unterlizenzierung, Reverse Engineering oder sonstige Verwertung außerhalb des Vertragszwecks unzulässig.
§ 5 Weiterentwicklung, Updates und Änderungen der Software
(1) innBuild wird fortlaufend gepflegt und weiterentwickelt. Der Anbieter darf Funktionen, Benutzeroberflächen und technische Abläufe anpassen, soweit dadurch die vereinbarte Hauptfunktionalität nicht wesentlich eingeschränkt wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
(2) Änderungen, die aus Sicherheitsgründen, zur Fehlerbehebung, zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen oder zur Aufrechterhaltung der technischen Kompatibilität erforderlich sind, dürfen kurzfristig vorgenommen werden.
(3) Wesentliche dauerhafte Einschränkungen einer vertraglich zugesagten Funktion werden dem Kunden, soweit möglich, vorab mitgeteilt. Gesetzliche Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
§ 6 Verfügbarkeit, Wartung und technische Voraussetzungen
(1) Der Anbieter betreibt innBuild mit dem Ziel einer hohen und möglichst unterbrechungsfreien Verfügbarkeit. Eine bestimmte prozentuale Mindestverfügbarkeit ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einem Service-Level-Agreement vereinbart wurde.
(2) Vorübergehende Einschränkungen können insbesondere durch Wartung, Sicherheitsupdates, technische Störungen, notwendige Arbeiten an Infrastruktur oder durch Umstände entstehen, die außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters liegen. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit so durchgeführt, dass die betriebliche Nutzung möglichst wenig beeinträchtigt wird.
(3) Eine auf der Website genannte Überwachung oder ein Monitoring der Systeme stellt keine Garantie für eine ununterbrochene Verfügbarkeit dar.
(4) Der Kunde ist für einen geeigneten Internetzugang, aktuelle unterstützte Browser, geeignete Endgeräte sowie die Sicherheit seiner eigenen Systeme und Netze verantwortlich. Offline-Funktionen stehen nur im jeweils technisch unterstützten Umfang zur Verfügung.
§ 7 Pflichten und Verantwortungsbereich des Kunden
(1) Der Kunde stellt sicher, dass nur berechtigte Personen innBuild verwenden und dass die Nutzung im Einklang mit geltendem Recht erfolgt.
(2) Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm oder seinen Benutzern eingestellten Inhalte verantwortlich. Dies gilt insbesondere für personenbezogene Daten, Fotos, Pläne, Dokumente und Informationen über Beschäftigte, Nachunternehmer, Auftraggeber oder sonstige Dritte.
(3) Der Kunde hat erkennbare Störungen und Sicherheitsvorfälle unverzüglich und möglichst konkret zu melden und bei einer zumutbaren Fehleranalyse mitzuwirken.
(4) Inhalte, die Rechte Dritter verletzen, rechtswidrig sind oder die Sicherheit bzw. Funktionsfähigkeit des Dienstes beeinträchtigen können, dürfen nicht eingestellt oder verarbeitet werden.
§ 8 Benutzer, Speicher und Paketwechsel
(1) Die im gebuchten Paket enthaltene Benutzerzahl und der enthaltene Speicher ergeben sich aus der Bestellung. Zusätzliche Benutzer und zusätzlicher Speicher können zu den bei der Buchung ausgewiesenen Konditionen ergänzt werden.
(2) Erweiterungen werden, soweit technisch möglich, unmittelbar oder zum vereinbarten Zeitpunkt wirksam. Reduzierungen werden grundsätzlich zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wirksam, sofern die danach geltenden Paketgrenzen eingehalten werden.
(3) Ergibt sich aufgrund der vom Kunden gebuchten Benutzerzahl oder Speichermenge, dass ein anderes Standardpaket bei mindestens gleichem Leistungsumfang für den Kunden günstiger ist, darf der Anbieter den Kunden zum nächsten Abrechnungszeitraum automatisch in dieses günstigere Paket umstellen. Eine automatische Umstellung, die den monatlichen Gesamtpreis erhöht, erfolgt nicht ohne vorherige Bestellung oder Zustimmung des Kunden.
§ 9 Support und Schulungen
(1) Art und Umfang des Supports richten sich nach dem gebuchten Paket. Reaktionszeiten stellen nur dann verbindliche Service-Level dar, wenn sie ausdrücklich als solche vereinbart wurden.
(2) Schulungen sind nur Bestandteil des Vertrags, wenn sie ausdrücklich bestellt wurden. Online-Schulungen werden nach Terminvereinbarung durchgeführt.
(3) Soweit bei der Bestellung angegeben, können nicht genutzte, bereits bezahlte Schulungsstunden bis zu zwölf Monate nach Buchung abgerufen werden. Danach verfallen nicht in Anspruch genommene Stunden, sofern der Anbieter die Nichtinanspruchnahme nicht zu vertreten hat.
§ 10 Vergütung, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Einmalige Einrichtungs- und Schulungsentgelte werden mit Vertragsschluss bzw. Beauftragung fällig. Laufende Nutzungsentgelte werden für den jeweiligen Abrechnungszeitraum im Voraus berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(3) Rechnungen sind innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung kein anderes Zahlungsziel ausgewiesen ist.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde trotz Mahnung mit einem nicht unerheblichen Betrag länger als 14 Tage in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung vorübergehend sperren. Die Zahlungspflicht bleibt hiervon unberührt. Eine Sperrung unterbleibt, soweit sie im Einzelfall unverhältnismäßig wäre.
(5) Eine allgemeine Änderung der vereinbarten laufenden Vergütung bedarf einer Vereinbarung mit dem Kunden. Preisänderungen aufgrund vom Kunden bestellter Zusatzleistungen, Benutzer, Speicher oder Paketwechsel gelten nicht als allgemeine Preisanpassung.
§ 11 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist monatlich kündbar. Beide Parteien können den Vertrag jederzeit in Textform mit Wirkung zum Ende des laufenden monatlichen Abrechnungszeitraums kündigen. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn eine Partei trotz angemessener Fristsetzung eine wesentliche Vertragspflicht nachhaltig verletzt oder dem Kündigenden die Fortsetzung des Vertrags unter Berücksichtigung aller Umstände nicht mehr zugemutet werden kann.
(3) Kündigungen können per E-Mail oder auf einem vom Anbieter bereitgestellten elektronischen Weg erklärt werden.
§ 12 Kundendaten, Sicherungen, Export und Löschung
(1) Sämtliche vom Kunden eingestellten Inhalte und Daten bleiben im Verhältnis der Parteien dem Kunden zugeordnet. Der Kunde räumt dem Anbieter lediglich die für Speicherung, Verarbeitung, Sicherung und vertragsgemäße Bereitstellung technisch erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(2) Der Anbieter erstellt im Rahmen des Betriebs regelmäßige technische Sicherungen. Diese Sicherungen dienen insbesondere der Wiederherstellung des Dienstes bei technischen Störungen und ersetzen keine gesetzlich oder betrieblich erforderliche eigene Archivierung des Kunden.
(3) Der Kunde kann während der Vertragslaufzeit die in innBuild vorgesehenen Exportmöglichkeiten nutzen. Soweit ein zusätzlicher individueller Datenexport oder eine Migrationsleistung gewünscht wird, kann dieser nach Aufwand gesondert angeboten werden.
(4) Nach Vertragsende hält der Anbieter die produktiven Kundendaten grundsätzlich noch für 30 Kalendertage ausschließlich zur Abwicklung und gegebenenfalls zum Export bereit, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichenden Weisungen bestehen. Danach werden die produktiven Daten gelöscht. In technischen Sicherungen vorhandene Kopien werden im Rahmen des regulären Sicherungszyklus überschrieben bzw. gelöscht.
(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Ablauf der vorgenannten Frist die von ihm benötigten Daten zu exportieren oder einen gesonderten Export zu beauftragen.
§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, bleibt der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher und der Anbieter Auftragsverarbeiter.
(2) Die Parteien schließen, soweit erforderlich, einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Dieser kann elektronisch abgeschlossen werden und wird Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
(3) Die für den Standardbetrieb von innBuild eingesetzten Serversysteme werden in Deutschland betrieben. Der Anbieter ist berechtigt, geeignete Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, soweit die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen eingehalten und die erforderlichen Informationen im Vertrag zur Auftragsverarbeitung oder in geeigneter Weise bereitgestellt werden.
(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält die Datenschutzerklärung auf der Website.
§ 14 Mängel und Gewährleistung
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass innBuild während der Vertragslaufzeit im Wesentlichen die vereinbarten Funktionen aufweist. Unerhebliche Abweichungen, die die vertragsgemäße Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigen, stellen keinen Mangel dar.
(2) Der Kunde hat Mängel unverzüglich nach Kenntnis mit einer nachvollziehbaren Beschreibung zu melden. Der Anbieter erhält Gelegenheit, den Mangel innerhalb angemessener Frist zu untersuchen und zu beheben.
(3) Ansprüche wegen Störungen, die ausschließlich aus der vom Kunden eingesetzten Hardware, Software, Internetanbindung, Fremdsystemen, nicht freigegebenen Schnittstellen oder einer vertragswidrigen Nutzung resultieren, bestehen nicht, soweit der Anbieter die Ursache nicht zu vertreten hat.
(4) Die gesetzlichen Rechte auf Minderung, Schadensersatz und außerordentliche Kündigung bleiben nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen und der Haftungsregelungen dieser AGB bestehen.
(5) Eine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, Projekterfolge, Einsparungen oder eine fehlerfreie Datenlage wird nicht übernommen.
§ 15 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie sowie nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter auch bei einfacher Fahrlässigkeit unbeschränkt.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter im Übrigen nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(5) Soweit der Anbieter für den Verlust von Daten haftet, umfasst der ersatzfähige Wiederherstellungsaufwand den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Nutzung der vereinbarten Sicherungs- und Exportmöglichkeiten typischerweise erforderlich gewesen wäre. Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
§ 16 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, soweit diese auf Ereignissen beruhen, die außerhalb ihres zumutbaren Einflussbereichs liegen und trotz angemessener Vorsorge nicht verhindert werden konnten, insbesondere Naturereignissen, flächendeckenden Telekommunikations- oder Stromausfällen, Krieg, Terror, behördlichen Maßnahmen, Arbeitskämpfen oder schwerwiegenden Angriffen auf IT-Infrastrukturen. Die betroffene Partei wird die andere Partei, soweit möglich, unverzüglich informieren und die Auswirkungen angemessen begrenzen.
§ 17 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien behandeln alle ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur zur Durchführung des Vertrags.
(2) Die Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die allgemein bekannt sind, der empfangenden Partei nachweislich bereits rechtmäßig bekannt waren, von einem berechtigten Dritten rechtmäßig erlangt wurden oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung oder behördlicher bzw. gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des Vertrags fort, solange ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse besteht.
§ 18 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Anbieters. Der Anbieter bleibt berechtigt, den Kunden auch an einem sonst gesetzlich zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sollen zu Nachweiszwecken in Textform erfolgen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.